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Hintergrundbild: Kurpark der Kreis- und Kurstadt Bad Schwalbach



Herzlich willkommen auf unserer Homepage !

EÜR-Buchführung mit Excel für Selbständige

EÜR = Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Ob Sie zur EÜR berechtigt sind siehe unten Kapitel B "Sind Sie ein EÜR-ler?".

Warum Excel - obwohl veränderbar (nicht "radierfest") - zur Buchführung gestattet ist siehe unten Kapitel E.5

Buchführung muss leicht sein und schnell gehen

Doch handelsübliche Buchhaltungsprogramme sind Ihnen zu kompliziert

und Sie suchen eine Alternative ?

Hier ist sie

Der Steuerhelfer. Unsere Steuerwehr.

Buchführung für alle zur EÜR Berechtigte,

die ihre steuerlichen Angelegenheiten in die eigenen Hände nehmen möchten.

Testen Sie das innovative Tool am besten jetzt gleich. Sie werden begeistert sein.


ERFAHREN SIE MEHR

INHALTSVERZEICHNIS

A.  Der Steuerhelfer

B.  Buchen neu gedacht mit Excel

B.  Sind Sie ein EÜR-ler?

C.  Lizenzvertrag

D.  Screenshots

E.  Im Einzelnen

F.  Unser kleines Dankeschön für Sie

F.  1. Kassenberichte und Kassenbuch

    2. Fahrtenbuch

    3. Ewiger Kalender mit Terminplan

G. Zu guter Letzt:

F.  Ein bisschen Spaß muss sein

 

zu E:  Im Einzelnen

1. Das Problem

2. Die Lösung

3. Der Steuerhelfer

1.  Genial einfach - Einfach genial

B.  und eine Randbemerkung zu

B.  steuerlichen Ungerechtigkeiten

4. 11 Innovationen - 11 Vorteile

5. Ist Excel zur Buchführung erlaubt?

6. Unterjähriger Buchungsstart

7. Kündigung eines StB-Vertrages

8. Linenzgebühren

 

Zu 4:  11 Innovationen - 11 Vorteile

 Der Steuerhelfer

a. basiert auf Excel

b. bucht Kontoauszüge anstatt Belege

c. bucht brutto anstatt netto

d. verfügt über eine Nutzerführung

e. benötigt keinen USt-Prozentsatz bei jeder Buchung

f.  verzichtet auf die doppelte Buchführung

g. verwendet keinen DATEV-Sachkontenrahmen

h. verwendet keine Buchungsmaske

i.  verfügt über eine Umsatzsteuer-Übersichtstabelle

j.  ist filterbar (BWA - Betriebswirtschaftl. Auswertungen)

k.  zeigt Ihre aktuelle Steuerschuld

l.   Kleine Einschränkung:

l.   Keine Rose ohne Dornen



A.  DER STEUERHELFER

Buchen neu gedacht mit Excel

   Der Steuerhelfer ist leicht, schnell, nachvollziehbar und zudem übersichtlich bedienbar und kann alles, was "EÜR-ler" benötigen: Er erledigt die Buchführung im Nu, erstellt bei Bedarf Ihre täglichen Kassenberichte (falls nötig auch Ihr Kassenbuch) im Handumdrehen, füllt die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung aus und liefert (sofern Sie kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind) die Daten für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. Ein Fahrtenbuch zur Berechnung des Privatanteils bei der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge ergänzt das Programm.


B.  SIND SIE EIN EÜR-ler?

   Zur EÜR befugt sind alle Freiberuflerinnen und Freiberufler unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn sowie nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende mit bis zu 800.000,-- EUR Nettoumsatz bzw. 80.000,-- EUR steuerlichem Gewinn im Vorjahr, Letztere bei Überschreitung auch nur einer dieser Grenzen aber erst ab dem auf einen Hinweis des Finanzamtes folgenden Jahr, künftig zur doppelten Buchführung mit Bilanz verpflichtet zu sein.


C.  LIZENZVERTRAG

Die Lizenzgebühren finden Sie unten im Kapitel E Ziffer 8 und den Lizenzvertrag im Tabellenblatt "Vertrag" des Programms.

Bitte beachten Sie: Bei einem zeitnahen Vertragsabschluss (Termin siehe Vertrag) gewähren wir 1/3 Neukundenrabatt.

Wenn Sie eine Nutzungslizenz erwerben möchten, freuen wir uns über die Rücksendung des Lizenzvertrages und schicken Ihnen auf Rechnung den für jeweils 12 Monate gültigen 9stelligen Freischaltcode (Der Abschlussmonat ist kostenfrei), den Sie im Blatt "Start" des Programms eintragen.


D.  SCREENSHOTS

Vergrößerungen erneut anklicken vergrößert doppelt

Für 1 - 3 ist nach Ablauf der Testphase ein kostenpflichtiger Freischaltcode erforderlich (siehe unten Kapitel E.8 - Lizenzgebühren)

4 - 6 ist als kleines Dankechön für Ihr Interesse dauerhaft kostenfrei nutzbar (siehe unten Kapitel F)

1. Tabellenblatt "Giro1" mit Sachkontenliste, Buchungen und Ergebnissen. Sie können 4 Girokonten und 3 Bargeldkassen buchen. Die Ergebnisse aller 7 Buchungsblätter werden im Blatt EÜR

(hier nicht dargestellt) zur Übernahme nach Elster zusammengefasst.

2. Tabellenblatt "Giro1" mit

provozierten Fehlermeldungen

* Soll und Haben verwechselt

* USt-Satz 0 % nicht angegeben.

Keine Berechnungen möglich (k. A.).

3. Tabellenblatt "UStVA".

Umsatzsteuervoranmeldungen getrennt nach Umsatz, % USt und Monat bzw. Quartal.



4. Kassenbericht

5. Kassenbuch

6. Fahrtenbuch



E.  IM EINZELNEN

1.  Das Problem

   Wer als "EÜR-ler" seine Buchführung (und ggf. Steuererklärungen) selbst erledigen möchte, wird beim Testen von Buchhaltungsprogramme vermutlich feststellen, dass sie in der Regel (zu) kompliziert sind, so dass viele EÜR-ler einen Steuerberater bemühen.

2.  Die Lösung

   Der Steuerhelfer behebt das Manko. Öffnen Sie die Testdatei (Das Passwort zur Menüsseite "Testdatei / Downloads / Update" bzw. die Testdatei selbst erhielten Sie postalisch oder per E-Mail) und beginnen Sie ohne weitere Vorbereitungen oder Vorkenntnisse mit Ihrer EÜR. Solange Sie dazu befugt sind (siehe oben Kapitel B: "Sind Sie ein EÜR-ler?") sollten Sie das steuerliche Privileg nutzen, also nicht mehr tun, als das Finanzamt verlangt und auf die doppelte Buchführung mit Bilanz verzichten (siehe Ziffer 4f). 


3.  Genial einfach - Einfach genial

   Der Steuerhelfer bietet mit Excel nicht nur, wie oben in Kapitel D zu sehen, eine vertraute Softwareumgebung, sondern er funktioniert außerdem wie ein ganz normales Bankkonto, denn er bucht statt wie üblich Belege netto wie sie anfallen Kontoauszüge brutto chronologisch (Nettobeträge werden im Hintergrund berechnet). Das ist nicht nur systematischer, sondern ermöglicht darüber hinaus einen Saldoabgleich zwischen Bankkonto bzw. Bargeldkasse und Buchführung.

   Stimmen beide Salden nicht überein, haben Sie sich verbucht. Damit ist der Steuerhelfer - soweit ersichtlich - das sicherste Buchhaltungsprogramm überhaupt. Denn Sie können sich weder verbuchen (Ausnahme siehe Ziffer 4c), noch etwas vergessen, so dass er zuverlässig

1. Ihre Buchführung erledigt

2. die Zahlen für Ihre USt-Voranmeldungen liefert

3. die Anlage EÜR ausfüllt.

   Mehr ist nicht nötig und mehr verlangt das Finanzamt von EÜR-lern auch nicht. Alles andere wäre überflüssiger Ballast, der unweigerlich zu Bedienungsproblemen führt. Deshalb verfügt der Steuerhelfer außer Kassenbericht und Kassenbuch auch nur über 1 Extra: Ein Fahrtenbuch zur Ermittlung des Anteils von Privatfahrten mit einem betrieblichen Fahrzeug. Denn bei der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen müssen Sie ohne ein sorgfältig geführtes Fahrtenbuch monatlich 1 % deren Brutto-Listenneupreises versteuern (So genannte "1%-Methode"), bei der Sie nach 8 Jahren und 4 Monaten selbst beim Erwerb eines Gebrauchtwagens dessen iNeupreis versteuert haben. Das gilt es zu vermeiden.

   Insbesondere wenn Sie nur Betriebsfahrzeuge und kein Privatfahrzeug besitzen, wird Ihnen das Finanzamt nicht abnehmen, dass sie mit dem betrieblichen Fahrzeug nicht auch Privatfahrten absolvieren und die 1 %-Methode anwenden, es sei denn, Sie haben ein nachvollziehbares Fahrtenbuch geführt. Werden mehrere Betriebsfahrzeuge privat genutzt, können Sie weitere Fahrtenbücher in einer Dateikopie führen (Datei, Speichern unter mit anderem Dateinamen).

    Randbemerkung

Nicht nur die 1 %-Methode ist ein Griff des Fiskus in Ihre Tasche, sondern es gibt noch andere Steuerungerechtigkeiten zu Ihren Lasten. Zum Beispiel die so genannte "Sollversteuerung", der Sie automatisch unterliegen (UstG § 16 Abs. 1 Satz 1). Das heißt, die dem Kunden in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer ist "nach vereinbarten Entgelten" auch dann abzuführen, wenn der Kunde nicht zahlt, was zu einem doppelten Schaden führt: Sie haben nicht nur kein Geld, sondern müssen sogar noch 19 % des Rechnungsbetrages mitbringen. Um das zu verhindern, empfielt es sich, einen Antrag auf "Istversteuerung" zu stellen (§ 20 UStG), so dass die MWSt "nach vereinnahmten Entgelten" abzuführen ist. Besser wäre es freilich, die Istversteuerung gälte automatisch. Statt dessen gilt automatisch die für Sie ungünstige Variante. Der Steuerhelfer beherrscht beide Arten.


4.   11 Innovationen - 11 Vorteile

4a  Der Steuerhelfer basiert auf Excel

Der Steuerhelfer erspart die Installation etliche 100 MB (bis zu enormen 1 GB) umfassender Programme, denn Excel mit rund 800 MB (oder LibreOffice) liegt bei Ihnen schon vor, so dass der Steuerhelfer Ihrem eigenen Excel nur noch Rechenbefehle erteilt, die kaum Speicherplatz (~5 MB) erfordern. Alle anderen Programme müssen die Syntax (Regeln) ihrer Programmiersprache, auf der sie basieren, mitübetragen. Daher der hohe Speicherplatzbedarf. Kleine Datei = schlechtes Programm? Keineswegs! Diese Formel gilt für den Steuerhelfer nicht. Warum Excel trotz seiner jederzeitigen Veränderbarkeit, die den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) widerspricht, zur Buchführung erlaubt ist, lesen Sie bei Ziffer 5.

4b  Der Steuerhelfer bucht Kontoauszüge anstatt Belege

Das macht die Buchführung noch einfacher, sicherer, systematischer sowie übersichtlicher und gewährleistet, dass Sie keinen einzigen Geschäftsvorfall übersehen können:

1. Kontoauszugsnummer (Die lfd. Buchungs- bzw. Belegnummer 1001-7000 wird automatisch erzeugt)

2. Datum (Wertstellung)

3. Sachkontonummer (z.B. 17 = Miete/Pacht oder 3 = umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme)

4. Soll oder Haben

5. Zur Umsatzsteuerangabe siehe Ziffer 4.e

6. geordnete Belegablage,

fertig ist eine Buchung. Die Kontobuchung befreit natürlich nicht von der Pflicht, Belege haben zu müssen, die Sie am besten in einer Wiedervorlagemappe 1-31 nach Datum vorsortieren, so dass sie beim Buchen schnell gefunden werden. Führen Sie eine Bargeldkasse, buchen Sie Ihre täglichen Kassenberichte (Tageseinnahme = Kassenbestand bei Geschäftsschluss abzüglich Kassenbestand zu Geschäftsbeginn, korrigiert um Entnahmen und Einlagen) bzw. Ihr Kassenbuch, falls Sie zur Kassenbuchführung verpflichtet sind. Formulare, welche die zu buchende Tageseinnahme berechnen, stehen in den Tabellenblättern "KBericht" und "K-Buch" zur Verfügung, so dass Sie (zum Beispiel als Gastwirt) auf eine elektronische Registrierkasse oder auf eine spezielle Kassensoftware verzichten können, denn beides ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

4c  Der Steuerhelfer bucht brutto anstatt netto

Das macht ihn - soweit ersichtlich - zum sichersten Programm überhaupt, weil es i.V.m. Ziffer 4b einen Saldoabgleich zwischen Girokonto bzw. Bargeldkasse und Buchführung ermöglicht. Stimmen die beiden Salden nicht überein, haben Sie sich verbucht. Sie erkennen z.B. Tippfehler (1000,-- bzw. 123,-- gewollt aber 100,-- bzw. 132,-- gebucht) oder ob sie einen Betrag zu buchen vergaßen bzw. ihn doppelt buchen. Höchstens könnten Sie eine Einnahme oder Ausgabe einem falschen Sachkonto zuordnen, z.B. Personalkosten bei Miete / Pacht angeben. Das wäre zwar ein Fehler, aber kein beanstandungswürdiger, weil die Summe der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben sich dadurch nicht ändern würde. Die Nettobeträge zwecks Übernahme nach Elster werden im Hintergrund berechnet.

4d  Der Steuerhelfer verfügt über eine Nutzerführung

Obwohl Fehlbuchungen weitgehend ausgeschlossen sind (siehe Ziffer 4c), verfügt das Programm über eine zusätzliche Nutzerführung. So wird zum Beispiel verhindert, dass Sie Soll und Haben verwechseln oder einen USt-Satz > 0 % verwenden, obwohl er im Einzelfall 0 % sein muss, wie es unter anderem bei umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen, Personalkosten oder bei Zinszahlungen der Fall ist. Wird kein Fehler gefunden, heißt es "Go ahead. Bitte buchen Sie" (siehe Buchstabe D "Screenshots"). Anderenfalls wird der Fehler samt Reparaturanweisung angezeigt.    

4e  Der Steuerhelfer benötigt keinen USt-Prozentsatz bei jeder Buchung

Ihren persönlichen, hauptsächlich verwendeten Umsatzsteuersatz geben Sie vor (meist wohl 19 %, umsatzsteuerliche Kleinunternehmer 0 %). Er wird standardmäßig verwendet, kann aber im Einzelfall mit einem anderen überschrieben werden (z.B. mit 0 % bei Personalkosten). Das spart 20 % der bei jeder Buchung erforderlichen fünf Angaben. Haben Sie bei der Buchung entsprechender Sachkonten die Angabe von 0 % vergessen, erfolgt eine Fehlermeldung.

4f   Der Steuerhelfer verzichtet auf die doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung ist für EÜR-ler überflüssig, es sein denn, dass sie anstatt eines einfachen Einnahmen- und Ausgabenvergleichs (EÜR) einen Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) haben wollen, oder weil ihre Bank ihn fordert bzw. bei einem größeren Darlehen ab 750.000,-- EUR fordern muss (§ 18 KWG). In allen anderen Fällen können und sollten sie gegenüber Ihrem Steuerberater auf der EÜR bestehen. Das gilt nur dann nicht, wenn er sie darüber aufklärte, dass die doppelte Buchführung für sie entbehrlich sei und Sie dennoch eine solche wünschen. Leider gibt es Steuerberater, die, aus welchen Gründen auch immer, ungefragt die doppelte Buchführung anwenden, wodurch der Mandant nicht nur finanziell geschädigt, sondern ihm auch eine Buchführung nebst Bilanz zugemutet wird, die für buchhalterische Laien meist nur schwer verständlich ist. Zur Kündigung von Steuerberaterverträgen siehe Ziffer 7. 

4g  Der Steuerhelfer verwendet keinen DATEV-Sachkontenrahmen

Alle uns bekannten Programme verwenden den zur EÜR-Buchführung überdimensionierten Sachkontenrahmen DATEV SKR03 mit seinen ca. 1000 Konten, obwohl rund 85 ausfüllbare Zeilen der Anlage EÜR genügen. Deshalb nutzt der Steuerhelfer den SKR03 nicht, sondern beschränkt sich auf das Notwendige. 

4h  Der Steuerhelfer verwendet keine Buchungsmaske

Alle uns bekannten Buchhaltungsprogramme verwenden mehr oder weniger unübersichtliche und schwerfällig bedienbare Buchungsmasken. Der Steuerhelfer bucht zeilenweise. Das ist übersichtlicher und geht schneller.

4i   Der Steuerhelfer verfügt über eine Umsatzsteuer-Übersichtstabelle

DaS Programm liefert nicht nur die Zahlen für Ihre aktuelle USt-Voranmeldunge, sondern es verfügt im Blatt "UStVA" außerdem über eine USt-Tabelle für 12 Monate sowie 4 Quartale, getrennt nach Einnahmen/Ausgaben und USt-Sätzen mit Angabe des monatlichen sowie des aktuellen USt-Jahressaldos, so dass Sie Ihre die umsatzsteuerliche Entwicklung kompakt im Auge behalten können. 

4j   Der Steuerhelfer ist filterbar (BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertungen)

Zum Zweck betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) können Sie z. B. alle Buchungen eines Kontoauszuges, eines Datums, eines Monats oder eines Sachkontos samt darauf entfallende Buchungssumme filtern und sogar doppelt filtern, z.B. alle Buchungen eines Monats auf ein bestimmtes Sachkonto, so z.B. auch die Gehaltssumme eines Mitarbeiters oder die Einkaufssumme bei einem bestimmten Lieferant oder eines Artikels, wenn Sie bei der Buchung entsprechende Angaben in Spalte 7 machten.

4k  Der Steuerhelfer zeigt Ihre aktuelle Steuerschuld

Buchungsparallel berechnet das Programm Ihre aktuelle Einkommens- sowie bei Angabe des Hebesatzes Ihrer Kommune die Gewerbesteuer und ermittelt außerdem Ihren Umsatzsteuersaldo (abzuführende abzüglich als Vorsteuer zu erstattende USt.).

4l   Kleine Einschränkung

Keine Rose ohne Dornen

Nicht möglich ist die automatische Übermittlung der Buchungsergebnisse nach Elster. Denn Excel verfügt über keine Schníttstelle mit Elster, so dass die Datenübetragung manuell erfolgen muss. Für die Umsatzsteuervoranmeldungen sind nur wenige Zahlen zu transferieren (siehe Tabellenblatt "UStVA"). Auch sollte es kein großes Problem sein, in Elster 1 x jährlich die Befüllung der Anlage EÜR händisch vorzunehmen, wobei zur Kontrolle die ermittelten Einnahmen- und Ausgabensummen sowie der steuerpflichtige Gewinn bzw. der Verlust mit den von Elster gelieferten Werten übereinstimmen müssen. Anderenfalls war die Übertragung fehlerhaft.    


5.  Ist Excel zur EÜR-Buchführung erlaubt?

   Eine Buchführung muss unveränderbar sein. Hat man sich verbucht, darf der Fehler nicht gelöscht werden, sondern er ist mittels einer Stornobuchung zu neutralisieren. Nicht selten hört man daher, Excel sei zur EÜR-Buchführung verboten (Selbst Steuerberater behaupten es und sogar Finanzämter fielen dem Irrtum anheim, erhielten vom Bundesfinanzhof allerdings eine Abfuhr), denn - so die Begründung des weit verbreiteten Trugschlusses - Excel entspräche, weil veränderbar (nicht "radierfest"), nicht den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung). Letzteres ist zwar richtig, aber dass Excel deshalb zur EÜR-Buchführung verboten sei, ist falsch (146 Absatz 5 AO: "Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen"). Alles Weitere ist überobligatorisch (freiwillig), wobei der Steuerpflichtige in der Wahl des Mittels frei ist. Mehr dazu siehe Tabellenblatt "AO" des Programms.


6.  Unterjähriger Buchungsstart

   Wenn Sie den Steuerhelfer erstmals verwenden, erfolgt der Buchungsstart in der Regel nicht am 1. Januar. Trotzdem können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen ab sofort schon selbst abgeben. Dazu benötigen Sie lediglich ein Elster-Benutzerkonto. Registrieren Sie sich unter www.elster.de und Sie erhalten auf dem Postweg einen Link zu Ihrer persönlichen Authentifizierungsdatei, die Sie downloaden, an einem (wieder auffindbaren) Ort Ihres Computers speichern und bei jeder Elstersitzung per Mausklick in das Anmeldefenster holen. Ihre Einkommensteuererklärung, wovon die Gewinnermittlung (Anlage EÜR) ein zentraler Bestandteil ist, könnten Sie ggf. noch Ihrem Steuerberater belassen und stellen ihm Ihre Buchführung zur Verfügung, so dass er zusammen mit seinen zuvor eigenen Aufzeichnungen zur Abgabe in der Lage ist. Oder Sie machen sich komplett unabhängig und verfertigen die ESt-Erklärung selbst. Dann müssen Sie allerdings seit dem 1. Januar nachbuchen, wobei Sie nicht jeden einzelnen Betrag nachzutragen brauchen. Es genügt, die vom Steuerberater zu Verfügung gestellten Buchungssummen der einzelnen EÜR Sachkonten zu erfassen, so dass die Nachbuchung schnell erledigt ist. Bei Fragen zur Anlage EÜR unterstützt Sie unsere Literaturempfehlung (84 Seiten DIN A4 pdf für 12,99 EUR, siehe Blatt "Start" des Programms) oder Sie besuchen das Elsterforum des Bayerischen Landesamtes für Steuern (Link siehe ebenfalls Blatt "Start"). Auch googlen hilft meistens weiter.


7.  Kündigung eines Steuerberatervertrages

   Ein Steuerberatervertrag ist gemäß § 627 BGB als Dienstleistungsvertrag für Dienste höherer Art, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar, es sein denn, es wurde eine vereinbart, die aber nicht lang sein darf ("Kündbar zum Ende eines jeden Kalenderjahres" wäre auf jeden Fall unwirksam). In der Literatur werden bis zu zwei Monate diskutiert. Der Bundesgerichtshof hat die Frage zur eventuell zulässigen Dauer einer von § 627 BGB abweichenden kurzen Kündigungsfrist unseres Wissens noch nicht entschieden. Wahrscheinlich deshalb nicht, weil es kaum Steuerberaterverträge gibt, die eine Kündigungsfrist enthalten.


8. Lizenzgebühr

   Die Lizenzgebühr beträgt 121,01 EUR + 19 % MwSt = 144,-- EUR p.a. (10,08 EUR netto mtl.).Zahlbar jährlich im Voraus. Den Lizenzvertrag mit allen Konditionen finden Sie im Blatt "Vertrag" des Programms.


F.  Unser kleines Dankeschön für Sie

Für Ihr Interesse am Steuerhelfer möchten wir uns bedanken.

1. Kassenberichte und Kassenbuch (siehe oben Kapitel D - Screenshots)

Wenn Sie eine Bargeldkasse führen, können Sie das Tabellenblatt "K-Bericht" (Kassenberichte) und falls Sie ein Kassenbuch führen müssen, das Blatt "K-Buch" (Kassenbuch) zeitlich unbegrenzt nutzen. Beide Tools sind einfach zu bedienen. Eine elektronische Registrierkasse oder eine spezielle Kassensoftware ist dann entbehrlich, denn beides ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

2. Fahrtenbuch (siehe oben Kapitel D - Screenshots)

Bei der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge sollten Sie unbedingt ein Fahrtenbuch führen (siehe oben Kapitel E.3 Absatz 3+4). Das Tabellenblatt "Fahrtenbuch" ist leicht sowie schnell bedienbar und Sie können es ebenfalls zeitlich unbegrenzt nutzen.

3. Ewiger Kalender mit Terminplan

       Sind Sie ein Sonntagskind? Geburtsjahr angeben.

        Nach dem Klicken nochmal klicken vergrößert doppelt.

   Als dritte kleine Aufmerksamkeit für Ihr Interesse erhalten Sie unseren praktischen "Ewigen Kalender" 1901 - 2099

( >>> Ewiger Kalender) auf Excelbasis mit

    * Markierung des heutigen Tages

       (nur im aktuellen Jahr)

    * Bundeseinheitliche Feiertage (Stand 3.10.1990)

 Bewegliche Feiertage mit der Gauß'schen Osterformel

    * Kalenderwoche

    * Nettoarbeitstage monatlich und jährlich

    * Terminplan.



G.  Zu guter Letzt: Ein bisschen Spaß muss sein

Jeder Kontakt mit dem Finanzamt ist zweifellos eine ernste Angelegenheit, so dass ein bisschen Spaß nicht schaden kann.

Unser Vorschlag für die

Steuererklärung auf einem Bierdeckel


Nein, den Cartoon haben wir nicht

im Internet geklaut. Nur den Begriff.

Der BdSt möge uns verzeihen. 


Bund der Steuerzahler


Ein deutscher Steuerzahler kommt in den Himmel und wird von Petrus empfangen. "Warum hängen hier so viele Uhren?" fragt der Steuerzahler. "Jedes Land hat bei uns eine Uhr und wenn es die Steuern erhöht, rückt der Zeiger um 1 Minute vor" -  "Und wo ist die deutsche Uhr?" - "Die hängt in der Küche. Wir verwenden sie als Ventilator".

1.  Wenn die Hütte brennt

   Albert Einstein sagte einmal: "Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierig für Mathematiker“. Die Steuererklärung müsse auf einen Bierdeckel passen, wie Friedrich Merz es einst forderte? Keine Spur. Dank moderner Hilfsmittel ist es seit Einstein zwar leichter geworden, aber wenn die Hütte trotzdem brennt, weil Sie die Buchführung leichtfertig etwas schleifen ließen, hilft Ihnen unsere "Steuerwehr", sie schell auf den neuesten Stand zu bringen.


2.  Der Steuerdschungel. Die Lage ist dramatisch.

   Rund 200 Steuergesetze, ~33.000 Paragrafen (Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof wollte sie auf 146 stutzen, daraus wurde nichts), ~100.000 Verordnungen. Der Satz des Pythagoras umfasst 17 Wörter, das archimedische Prinzip 19 Wörter, die 10 Gebote 101 Wörter und die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1.330 Wörter. Aber allein § 3 des deutschen EStG umfasst aktuell 7.683 Wörter (+302 seit 2022). Arthur Laffer, US-Ökonom und Reagan-Berater, stellte bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunders fest: "Die Steuersprache ist Deutsch. Deutschland scheint herausgefunden zu haben, wie man Steuern auf alles erhebt was da kreucht und fleucht, läuft, schwimmt fliegt oder steht, oder einfach nur still dasitzt".


3.  Rote Laterne für Deutschland

   Es gibt 17 Finanzministerien, 18 Oberfinanzdirektionen, 530 Finanzämter nebst etwa 11.000 kommunale Steuerämter für die Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs-, Jagd-, Fischerei-, Schankerlaubnis-, Getränke-, Vergnügungsteuer *. Hinzu kommen 41 Hauptzollämter mit 700 Standorten und 20 Finanzgerichte. Laut eigener Angabe des BMF (Bundesfinanzministerium) liegen die Erhebungskosten für Steuern, gemessen am Steueraufkommen, beim 3-fachen des EU-Durchschnitts. Das 1x jährlich in Davos tagende World Economic Forum (WEF) bescheinigte Deutschland das weltweit ineffektivste Steuersystem. Das bizarre deutsche Steuerrecht hat mittlerweile wahrhaft apokalyptische Ausmaße angenommen und scheint weitgehend reformunfähig zu sein. Selbst Experten blicken kaum noch durch und der normale Steuerbürger erst recht nicht. Doch zum Glück ist wenigstens die EÜR eine vergleichsweise einfache Angelegenheit, die man selbst erledigen kann.

* Kommunen sind erfinderisch. So existiert noch die von einigen erhobene Kinosteuer, Pferdesteuer, "Luftsteuer" (Bürgersteignutzung), Übernachtungssteuer ("City-Tax" Berlin) und neuerdings auch noch die Prostituiertensteuer ("Sexsteuer"). Die Stadt Bonn hat dafür eigens einen "Steuerticket-Automat" auf dem so genannten "Verrichtungsgelände" aufgestellt. Es gibt sogar die Steuer auf die Steuer, denn beim Tanken wird auf die Mineralölsteuer Umsatzsteuer fällig. Inklusiv zuvor gezahlter Einkommen- bzw. Lohnsteuer wäre die MwSt dann sozusagen die Steuer auf die Steuer der Steuer. Bei einem Durchschnittsverdienst von  57.000,-- EUR p.a. (siehe Kapitel 3 vorletzter Absatz) beträgt der gesamte Steueranteil pro Liter Benzin inklusiv CO2-Abgabe je nach Steuerklasse dann rund 60 bis 70 %.



Der Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes steht vor der Empfangsdame und will den Chef sprechen.

"Der Chef ist nicht da" - "Aber ich habe ihn am Fenster gesehen" - "Er sie auch".


Ein Mathematiker, ein Jurist und ein Steuerberater werden gefragt: "Wieviel ist 1+1?".
Der Mathematiker holt seinen Rechenschieber und antwortet: "Annähernd 2".
Der Jurist überlegt eine Weile, berät sich mit seinem Kollegen und antwortet: "Unter gewissen Umständen und unter Vorbehalt 2".
Der Steuerberater fragt: "Was soll denn rauskommen?"


Gehhard K´s Schnitzelstube hatte das Finanzamt am Hals. Seine Schnitzel wogen angeblich 350 g. Er hätte hungrige Gäste, sagte er. Aber normal seien 165 g + Panade, sagte das Finanzamt P. Gerhard K. habe höchstens halb so viele Schnitzel versteuert, als nach der angegebenen Einkaufsmenge zu versteuern seien. Wer hatte recht? Das Finanzgericht S. verurteilte Gerhard K. wegen seiner unglaubwürdigen Buchhaltung (alles mit demselben Stift geschrieben) zu einer Steuernachzahlung i.H.v. 26.000,-- EUR und das Amtsgericht C. wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.500,-- EUR.  


Bauernschlauen Steuerhinterziehern ist leicht auf die Schliche zu kommen, besonders wenn Sie den klassischen Fehler begehen, gegenüber dem Finanzamt Betriebsausgaben anzugeben, die mit den eigenen Verkäufen nicht übereinstimmen können. Ein besonders kurioser Fall spielte sich rund um eine Imbissbude ab. Ein Finanzbeamter kaufte sich eine Bratwurst, trennte fein säuberlich den Senf vom Papierdeckel und wog ab, wieviel Senf pro Würstel verwendet wurde. Weil der schlaue Wurstbrater aber viel mehr Senf einkaufte, als nach den angeblichen Verkäufen nötig war, nahm das Finanzamt eine ungünstige Nachschätzung vor.